AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 14.04.2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

PFIFF Pfitzner Reitsport GmbH & Co. KG
Sitz: Meschede - Amtsgericht Arnsberg - HRA 3860
Persönlich haftende Gesellschafterin: PFIFF Pfitzner Reitsport Verwaltungs-GmbH
Sitz: Meschede - Amtsgericht Arnsberg - HRB 7796
Geschäftsführer/-in: Katharina Pfitzner, Klaus Geuecke
USt.ID.Nr.: DE 252 778 640

Bahnhofstraße 61 a

59872 Meschede-Freienohl

USt.-IdNr.: DE 252 778 640

HRA-Nr. 3860 Amtsgericht Arnsberg

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners haben keine Gültigkeit, soweit sie nicht von uns ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Bestellungen sollten in der Regel per Telefax oder e-mail erfolgen. Bei telefonischen Bestellungen und fernmündlichen Angeboten trägt der Partner das Risiko von Missverständnissen/Übertragungsfehlern, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Der Partner haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie z.B. Vorlagen, Zeichnungen o.ä. und trägt das Übermittlungsrisiko. Das Risiko für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte sowie einen daraus entstehenden Schaden trägt der Partner. Können einzelne Auftragspositionen aufgrund einer Nichtbelieferung durch unsere Zulieferer nicht geliefert werden,

gilt der Kaufvertrag hinsichtlich dieser Positionen als nicht geschlossen, soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu

vertreten ist. Im Übrigen bleibt der Vertrag unberührt, soweit dies nicht nachweislich dem Interesse des Partners

widerspricht. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko.

Bei Kleinaufträgen unter 50,00 Euro erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 7,50 Euro.

Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes bei der Erstellung der Export-Dokumente ist es uns leider nur möglich, für den Export bestimmte Aufträge erst ab einem Warenwert von 205,00 Euro auszuliefern. Der Partner ist an uns erteilte Aufträge/Bestellungen gebunden, ohne dass wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Um sogenannte „Kofferraumhändler” sowie Einkauf von Privat auszuschließen, verlangen wir vor Übersendung unseres Kataloges mit Nettopreisen einen Gewerbeschein für den Handel mit Reitsportartikeln und einen separaten Betriebsfragebogen. Zudem besteht durch unsere Außendienstmitarbeiter die Möglichkeit, jeder Neuanfrage nachzugehen und Privatverbraucher, die zwar eine Gewerbeanmeldung besitzen, aber keinen Fachhändlerstatus aufweisen, aus unserem Kundenstamm zu streichen, um auf diese Weise den Einzelhandel vor unseriösen Geschäftemachern zu schützen. Entsprechende Hinweise unserer Partner werden umgehend und vertraulich bearbeitet.

3. Preise

Maßgeblich sind die in unseren Verkaufsunterlagen genannten Listenpreise in Euro zuzüglich der jeweiligen

gesetzlichen Mehrwertsteuer (Ausnahme: Exporte und EG-Verbringungen).

Sollten Produkt- oder Preisangaben versehentlich fehlerhaft sein, behalten wir uns ein Recht zur Korrektur vor.

Unsere Preise gelten ab Lager, ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung.

Bei wesentlicher Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten sind wir berechtigt, eine angemessene

Anpassung der Preise vorzunehmen.

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns einen Preisaufschlag von mindestens 20% vor. Sonderanfertigungen

müssen zudem schriftlich bestätigt werden und sind von der Rücknahme ausgeschlossen (Ausnahme: fehlerhafte

Ware). Bei gravierenden Maßabweichungen bitte Kostenvoranschlag einholen.

4. Zahlung

Zahlungen sind ohne Abzug per Bankabbuchung bzw. Postnachname zu entrichten (Inland). Zahlungen von ausländischen

Kunden erfolgen per Nachname, Vorkasse, Swift-Zahlung oder Kreditkarte. Auf folgende Artikel kann kein Skonto gewährt werden:

Pferdeanhänger, Kutschen, Futterquetschen, Führanlagen, Pferdeboxen, Kataloge, Tiernahrung (Importe),

auf nicht katalogisierte Sonderbestellungen sowie Porto und Verpackung.

Eine Belieferung auf offene Rechnung kann nicht erfolgen.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes zuzügl. 8%

in Rechnung zu stellen. Bei mehreren offenen Forderungen gegen unseren Partner bestimmen wir, auf welche

Forderung der Zahlungseingang verrechnet wird.

Liefern wir teilweise fehlerhaft, muss der Partner für den fehlerfreien Teil zahlen, es sei denn, die Teillieferung ist für

ihn nachweislich ohne Interesse. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Anhaltspunkte bekannt, die die Kreditwürdigkeit des

Partners mindern, werden unsere Forderungen unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten sofort

fällig. Zudem sind wir in diesem Fall berechtigt, noch zu bewirkende Leistungen solange zu verweigern, bis der

Partner seine Leistung bewirkt oder Sicherheiten erbringt. Darüberhinaus können wir die unter Eigentumsvorbehalt

gelieferten Waren herausverlangen oder anderweitig darüber verfügen, ohne dass in diesem Verlangen ein Rücktritt

vom Vertrag zu sehen ist, sowie Schadensersatzansprüche geltend machen. Ferner sind wir berechtigt, von allen

noch laufenden Verträgen nach unserer freien Wahl und ohne Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten.

Eine Aufrechnung des Partners ist nur zulässig, sofern es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte

Forderungen gegen uns handelt. Bei Sonderanfertigungen nur Vorkasse.

Auswahl- bzw. Mustersendungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt an uns zurück zu senden. Erfolgt die Rücksendung nicht

Fristgerecht, wird die Ware in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung

unser Eigentum. Der Partner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr

berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Partner ist

verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderung des

Partners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er an uns ab; dies gilt auch für die Saldoforderung aus

einem Kontokorrent, wenn der Partner mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Hiermit nehmen wir die

Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Partner die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen

Forderungen zu tätigen und seinem Schuldner die Abtretung mitzuteilen; ebenso sind wir berechtigt, die Abtretung

offenzulegen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen

Forderungen hat der Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu

unterrichten; bei Nichteinhaltung dieser Pflicht sind wir berechtigt, alle bestehenden Forderungen umgehend

geltend zu machen. Zudem sind wir, sowie unsere Stellvertreter und Mitarbeiter berechtigt, die Geschäftsräume des

Partners zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Die durch die Rücknahme entstehenden Kosten

obliegen dem Partner.

Der Partner verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ordnungsgemäß zu lagern und

ausreichend zu versichern.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners freizugeben, soweit ihr Wert die

zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

6. Lieferung

Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart und sind eingehalten, wenn die Ware unser Lager vor Zeitablauf

verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft angezeigt wurde.

Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser Zeitpunkt maßgeblich und nicht der ursprünglich vereinbarte.

Teillieferungen und Teilleistungen sind, soweit handelsüblich, zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt

(Rückstandsverwaltung). Sie sind ausnahmsweise dann unzulässig, wenn die teilweise Erfüllung für den Partner

kein Interesse hat bzw. eine entsprechende Vereinbarung mit uns getroffen wurde.

Sowohl unverbindliche, als auch verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich der Lieferzeit bedürfen der Schriftform.

Für ein Fixhandelsgeschäft i.S.d. § 376 HGB ist nicht ausreichend, dass eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit

vereinbart ist. Vielmehr ist zusätzlich eine Erklärung des Partners bei Vertragsschluss erforderlich, dass er sich bei

Überschreitung der Lieferfrist den Rücktritt vom Vertrag ohne weitere Nachfristsetzung vorbehält.

Falls eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist von uns nicht eingehalten wird, kann der Partner nach Eintritt des

Verzuges, Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. Hat sich

der Partner bei Abschluss des Vertrages den Rücktritt bei Nichteinhaltung des verbindlich vereinbarten

Liefertermins vorbehalten, bedarf es der Setzung der Nachfrist nicht. In diesem Falle ist, sofern uns weder grobe

Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorgeworfen werden kann, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

ausgeschlossen.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt von höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung

wesentlich erschweren oder unmöglich werden lassen (z.B. behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Unruhen,

Betriebsstörungen, Streik, verspätete Lieferung durch den Vorlieferanten) und die wir trotz der nach den Umständen

des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Wir werden uns bemühen, dem Partner solche

Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn die genannten Hindernisse während des Verzuges

eintreten.

Im Falle eines Verzögerungsschadens unseres Partners haften wir bei Lieferverzug, der nicht auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit beruht, für jede vollendete Woche Verzug maximal i.H.v. 3 %, insgesamt jedoch nicht mehr als

15 % vom Werte des Kaufgegenstandes, der infolge des Verzuges nicht zeitgerecht geliefert werden kann.

7. Gefahrtragung

Wird die Ware auf Wunsch des Partners versandt, so geht mit der Absendung der Ware, spätestens mit Verlassen

des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Partner

über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten

trägt. Die Wahl des Versandweges und der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person behalten wir uns

vor. Wird der Transport von uns übernommen, trägt die Gefahr des Transportes - soweit keine andersartige

schriftliche Vereinbarung getroffen wurde - ebenfalls der Partner. Wird der Versand auf Wunsch des Partners

verzögert, trägt er das Risiko für Beschädigung oder Untergang der Ware ab dem Zeitpunkt der Anzeige unserer

Versandbereitschaft. Die durch die Verzögerung bei uns entstehenden Lagerungskosten werden mit 1% des

Rechnungsbetrages pro angefangener Woche in Rechnung gestellt. Selbiges gilt bei Annahmeverzug des Partners.

Wenn wir das Transportrisiko übernommen haben, muss die Ware vom Partner unverzüglich auf Schäden

untersucht, bei uns ebenso unverzüglich schriftlich gerügt und durch eine entsprechende Schadensanzeige beim

Spediteur belegt werden. Wir behalten uns das Recht zur Besichtigung der Ware durch unsere Mitarbeiter/Vertreter

vor.

8. Rücktritt vom Vertrag wegen Unmöglichkeit und Verzug

Tritt der Partner wegen eines Verzuges, der allein auf einfacher Fahrlässigkeit unsererseits beruht, zurück, so hat er

keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Bei dauerhafter Nichtbelieferung durch unsere Zulieferer können beide Parteien vom gesamten Vertrag

zurücktreten.

Darüber hinaus sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde nicht kreditwürdig ist, wenn er unter unserem

Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung veräußert oder mit dieser

Ware nicht ordnungsgemäß umgeht, wenn uns die Leistung ohne unsere Einflussmöglichkeiten und ohne unser

Verschulden unmöglich oder unzumutbar erschwert wird oder wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich

verletzt. Im Übrigen bestimmt sich das beiderseitige Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gewährleistung/Sachmängel

Unser Partner ist verpflichtet, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten

ordnungsgemäß nachzukommen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach

Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen.

Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Gebrauchstypische Oberflächenveränderungen und Abfärben, sowie

Farbabweichungen sind insbesondere bei Lederprodukten und Textilien nicht zu vermeiden und stellen keinen

Mangel dar.

Mängelansprüche verjähren bei neu hergestellten Sachen in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns

gelieferten Ware beim Partner; bei gebrauchter Ware besteht kein Gewährleistungsanspruch.

Vor Rücksendung der fehlerhaften Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Die Rücksendung hat frei Haus und

unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer zu erfolgen; bei berechtigter Rücksendung erfolgt eine

Gutschrift der üblichen Frachtkosten.

Lag bei Gefahrübergang ein Mangel an der Sache vor, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge, nach

unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Partner vom Vertrag

zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche des Partners bleiben unberührt.

Ersatz für vergebliche Aufwendungen und entgangenen Gewinn kann der Partner nicht verlangen.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,

unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und natürlicher Abnutzung oder Verschleiß.Werden vom Partner

oder Dritten unsachgemäße Änderungen und Arbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus

entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Der Partner hat Rückgriffsansprüche gegen uns nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine über die

gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit einer Sache ergeben, nur, wenn diese auf eine zumindest

grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen

zurückzuführen ist. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen. Die vorstehende Einschränkung gilt

ausdrücklich nicht, sofern durch die schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

begründet wird.

Der Partner hat den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen.

Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. Haftungsausschluss

Im Übrigen ist unsere Haftung, sowie die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit beschränkt; diese Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern eine Haftung für Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

11. Sonstiges

Bei unberechtigten Warenrücksendungen steht es uns frei, die Annahme zu verweigern, oder ein pauschale

Gebühr für Bearbeitung/Wiedereinlagerung i.H.v. 15% des Warenwertes (mind. 5,20 Euro) zu berechnen.

Die Annahme portounfreier Sendungen wird grundsätzlich verweigert.

Preisänderungen, technische Änderungen, Farbabweichungen und Detailänderungen bei Katalogbildern sind

vorbehalten. Für Druck- und/oder Schreibfehler kann keine Haftung übernommen werden.

Für die Veredelungstauglichkeit eingeschickter Textilien, die im Fremdeigentum stehen und uns zur Veredelung überlassen werden, können wir keine Haftung übernehmen und bitten daher unseren Partner, uns durch eine schriftliche Erklärung aus der Haftung für eventuell durch die Veredelung auftretende Beschädigungen und/ oder Zerstörungen, die nicht aufgrund grob fahrlässigem oder aber vorsätzlichem Verhalten entstehen, zu entlassen. Ohne eine derartige Haftungsbefreiung wird die Textilveredelung nicht vorgenommen.
Diese Vorgabe gilt sowohl für Plott- als auch für Stickaufträge, für deren Erledigung Fremdware vom Partner an uns eingeschickt wird.

Bei Änderung des Firmennamens und/oder der Anschrift der Firma und der Niederlassungen bzw. USt. -ID.- Nummer unseres Partners verpflichtet sich der Partner, uns diese neuen Daten unverzüglich zu kommen zu lassen.

Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.

Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit

entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Geschäftssitz bestimmt oder nach unserer Wahl auch

durch den Sitz des Partners.

Änderungen und Ergänzungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die

übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle dieser unwirksamen Bestimmung,

eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die zudem dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung

am nächsten kommt.

Geschäftszeiten Großhandel:

Montag - Donnerstag 8.00 - 13.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Geschäftszeiten Auftragsannahme:

Montag - Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr

Freitag 8.00 - 18.30 Uhr

Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt ein Call-Center Ihre Aufträge bis 20.00 Uhr entgegen!

Bankverbindung:

Institut IBAN BLZ Kto.-Nr. Swift/BIC

Commerzbank Meschede IBAN: DE05 46441003 0233843200 COBADEFF468

Postbank Dortmund IBAN: DE97 44010046 0208107464 PBNKDEFF

Sparkasse Meschede IBAN: DE41 46451012 0009002072 WELADED1MES

Fortis Bank Belgien IBAN: BE37 248013996928 GEBABEBB

Rabo Bank Niederlande IBAN: NL25 RABO 0384812961 RABONL2U

Raiffeisenlandesbank Wien IBAN: AT40 32000 00009529322 RLNWATWW

- Änderungen nach letztem Stand sind grau hinterlegt. -



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